Aufnahme der Limmersdorfer Lindenkirchweih ins Bayerische Landesverzeichniss des immateriellen Kulturgutes
Bereits am 14.10.2015 stellte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle bei einer Feierstunde in der Münchner Residenz das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturgutes vor. Die 13 Bräuche, Feste und Handwerkstechniken, die in dem Verzeichnis bislang aufgenommen worden sind, wurden dabei von ihren Akteuren selbst ausdrucksvoll vorgeführt.
Bei der Feierstunde zur Vorstellung des Bayerischen Landesverzeichnisses des immateriellen Kulturgutes betonte Bayerns Kultusminister
Ludwig Spaenle: „Als Kulturstaat wollen wir das immaterielle Kulturerbe dokumentieren, aber auch das Bewusstsein der Menschen für unsere großartigen und vielfältigen Traditionen schärfen. Diese tragen vor Ort in besonderer Weise dazu bei, Identität zu stiften. Lebendige Traditionen wie Musik, Tanz, Bräuche, Feste und Handwerkstechniken sind in Bayern unverzichtbar. Sie prägen das Alltagsleben mit.”
Außerdem gelte für die lebendigen Traditionen in Bayern, so Spaenle bei dem Festakt in der Münchner Residenz weiter: „Sie ermutigen Menschen, ihre Zukunft aus der Tradition heraus mitzugestalten. Und lebendige Traditionen fördern Gemeinschaft.“
Breites Spektrum der Eintragungen
Mit dem Landesverzeichnis will das Bayerische Kultusministerium den reichhaltigen Kulturformen in Bayern eine angemessene Plattform geben. Bislang wurden 13 derartige Ausdrucksformen in das Verzeichnis aufgenommen. Das Spektrum dieser ersten Eintragungen reicht dabei von der Bierbrautradition nach dem bayerischen Reinheitsgebot über die Landshuter Hochzeit und den innerstädtischen Erwerbsgartenbau in Bamberg bis hin zur hochalpinen Alpwirtschaft im Allgäu. Dazu gehören auch die Passionsspiele von Oberammergau und die Lindenkirchweih von Limmersdorf, die beide bereits in das nationale Verzeichnis des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen worden sind.
Die jeweiligen Eintragungen wurden bei der Landesverzeichnis-Präsentation von ihren Akteuren selbst kreativ und kurzweilig vorgeführt und damit anschaulich und lebendig. So lieferte beispielsweise die Musikgruppe Mummenschanz einen musikalischen Beitrag zum Rothenburger Meistertrunk, die Landshuter Hofkapelle entführte die Gäste auf die Landshuter Hochzeit, und mehrere Tanzpaare ließen die Limmersdorfer Lindenkirchweih aufleben. Auch präsentierten die Passauer Frauen in voller Montur ihre dort heimische Goldhaubentradition, und der Bayerische Brauerbund ließ die Vielfalt und Einzigartigkeit der Produkte bayerischer Brauer und Mälzer gleich als Gaumenfreude erleben.
Voraussetzung: Gelebte Tradition
Genau um jene konkrete, praktizierte und gesellschaftlich gelebte Ausdrucksformen und ihre damit verbundene ideelle Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen geht es beim immateriellen Kulturerbe laut den Bestimmungen der UNESCO. Diese seit 2003 formulierten Bestimmungen für die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ hat 2013 auch Deutschland übernommen und ist damit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Auf nationaler Ebene wird seither der kulturelle Reichtum durch ein bundesweites Verzeichnis sichtbar gemacht; auf Ebene der Bundesländer ist es das Landesverzeichnis
Genau um jene konkrete, praktizierte und gesellschaftlich gelebte Ausdrucksformen und ihre damit verbundene ideelle Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen geht es beim immateriellen Kulturerbe laut den Bestimmungen der UNESCO. Diese seit 2003 formulierten Bestimmungen für die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ hat 2013 auch Deutschland übernommen und ist damit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Auf nationaler Ebene wird seither der kulturelle Reichtum durch ein bundesweites Verzeichnis sichtbar gemacht; auf Ebene der Bundesländer ist es das Landesverzeichnis.
Bis Ende Oktober können in Bayern weitere Bewerbungen um die Aufnahme in das Landesverzeichnis wie auch in das nationale Verzeichnis beim Bayerischen Kultusministerium eingereicht werden. Eine Expertenkommission wird die Anträge begutachten und einen Vorschlag für die nächsten Aufnahmen in das Landesverzeichnis machen. Auch wird die Expertenkommission – und nur diese – ihre Vorschläge für die Aufnahme von Eintragungen in das bundesweite Verzeichnis weiterleiten. Dieses umfasst mittlerweile 27 Einträge, darunter mit den Oberammergauer Passionsspielen und der Limmersdorfer Lindenkirchweih auch zwei ausschließlich bayerische Phänomene. Diese stehen bundesweit neben Einträgen wie die der sächsischen Knabenchöre, der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, des rheinischen Karnevals, der Genossenschaftsidee, der deutschen Brotkultur, des Orgelbaus und der Orgelmusik oder des Reetdachdeckerhandwerks.
Teile den Artikel mit Deinen Freunden:
[ssba]